Wildcampen - Wo ist Camping erlaubt, wo verboten?

Wildcampen - wo ist wildcamping erlaubt, wo verboten?

Mitten in der Natur zelten oder am Wegesrand parken und im Wohnmobil/Wohnwagen übernachten. Das gilt für Wildcampen & Freistehen.

Mit dem Bulli oder Wohnmobil über einsame Landstraßen fahren und dann, wie in einem typischen Roadmovie, am Straßenrand parken. Die Nacht unter dem Sternenhimmel verbringen. Oder mit Freunden im nahegelegenen Wald zelten und bis spät nachts am Lagerfeuer sitzen. Wildcampen verspricht Freiheit, Abenteuer und den direkten Kontakt mit der unberührten Natur. Doch einfach so sein Zelt aufschlagen oder im Campingfahrzeug schlafen ist keine gute Idee. Denn vielerorts ist das Wildcampen, also das Übernachten außerhalb von Privatgrundstücken oder Zelt- und Campingplätzen, strikt verboten – oder zumindest stark reglementiert. Die Rechtslage ist dabei relativ komplex und unterscheidet sich nicht nur zwischen den europäischen Ländern, sondern auch von Bundesland zu Bundesland. Darüber hinaus gibt es teilweise auch regionale und kommunale Unterschiede.

1. Wildcamper aufgepasst: der kleine, aber feine unterschied zwischen campen und biwakieren

Vorweg: In Deutschland ist das Wildcampen, also das Aufstellen eines Zelts im Wald, auf einem Feld oder einer Wiese, generell verboten. Wer allerdings lediglich mit Schlafsack und Isomatte unter freiem Himmel (oder einem offenen Tarp) übernachtet, der zählt nicht als Wildcamper. Denn in diesem Fall biwakiert man, und bewegt sich damit in einer rechtlichen Grauzone. 

Denn das Errichten eines Not-Biwaks ist in den meisten Bundesländern nicht verboten. Jedoch gibt es auch hier regionale Unterschiede. So ist das Biwakieren auf Privatgrund – also beispielsweise in privaten Wäldern – und in Naturschutzgebieten vielerorts untersagt. Informiere dich daher am besten frühzeitig über die am Reiseziel geltenden Gesetze und Verordnungen. Hast du vor, auf einer privaten Wiese oder einem angrenzenden Feld zu übernachten, solltest du vorher den Bauer bzw. den Grundstücksinhaber um Erlaubnis fragen. 

Eine weitere Möglichkeit, auch hier in Deutschland auf legale Weise wild zu zelten, sind so genannte Trekkingcamps. Hierbei handelt es sich um offizielle, abseits gelegene Zeltplätze, die oft nur zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen sind. In der Regel bieten sie Platz für bis zu 4 Trekkingzelte und verfügen obendrein über eine Feuerstelle, Sitzgelegenheiten oder auch ein kleines Toilettenhaus. Wasser, Proviant und sonstige Ausrüstungsgegenstände müssen hingegen selbst mitgebracht werden. Häufig werden die genauen Koordinaten des Zeltplatzes erst mit der Buchung bekannt gegeben.

2. Parkst du noch oder wohnst du schon? – „wildcampen“ im wohnmobil, wohnwagen oder bulli

Laut StVO darfst du dein Fahrzeug im öffentlichen Raum überall dort abstellen, wo das Parken nicht ausdrücklich verboten ist und du niemanden behinderst oder gar gefährdest. Das gilt auch für die Fahrer von Reisemobilen und Wohnwägen. Wildcampen mit Wohnmobil oder Wohnwagen ist daher an folgenden Orten erlaubt:

- am Straßenrand bzw. auf Parkstreifen und in Parkbuchten, sofern ausreichend Platz vorhanden und das Parken nicht ausdrücklich verboten ist. Für die meisten Wohnmobile und PKW-Wohnwagen-Gespanne sind PKW-Stellplätze jedoch häufig zu eng.

- auf öffentlichen Parkplätzen

- auf Gehwegen: Wo es ein Verkehrszeichen erlaubt, dürfen Wohnmobile bis maximal 2,8 Tonnen auch auf dem Bürgersteig geparkt werden

- auf Autohöfen (in den für Campingfahrzeuge reservierten Parkflächen)

- an Autobahnraststätten: Hier ist das Abstellen von Gespannen und Wohnmobilen streng genommen nirgendwo erlaubt. Am besten parkst du dort möglichst platzsparend auf einem gewöhnlichen PKW-Stellplatz. LKW-Stellplätze solltest du aus Rücksicht gegenüber den Kraftfahrern, die für gewöhnlich an gesetzlich festgelegte Ruhe- und Pausenzeiten gebunden sind, besser meiden.

Darüber hinaus ist auch eine Übernachtung - sprich, ein etwa 10-stündiger Aufenthalt - „zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ zulässig. Häuslich einrichten solltest du dich dabei jedoch nicht. Verzichte also auf das Aufstellen der Campingmöbel oder das Spannen einer Wäscheleine. Für das mehrfache Übernachten auf ein und demselben Parkplatz benötigst du wiederum eine Sondergenehmigung. Möchtest du also länger an einem Ort bleiben, solltest du dir daher einen geeigneten Camping- oder Stellplatz suchen oder, bei privaten Stellflächen, den Eigentümer um Erlaubnis fragen.

3. Andere länder, andere sitten: in welchen ländern ist wildcampen erlaubt?

Nicht in alle Ländern gilt das gleiche Recht und ist das Wildcampen erlaubt.

Während das Wildcampen in Skandinavien (mit Ausnahme von Dänemark) im Rahmen des „Jedermannsrechts“ sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen für mindestens eine Nacht erlaubt ist, ist das Zelten in der freien Natur in einigen Ländern (wie z.B. Italien) strikt verboten. In anderen Ländern, darunter auch Deutschland, Frankreich und Österreich, kannst du dein Zelt unter bestimmten Voraussetzungen aufstellen und zumindest außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparks legal biwakieren. Was das Freistehen, also das Übernachten in Wohnmobil, Wohnwagen oder Campingbus außerhalb spezieller Camping- oder Stellplätze angeht, gelten in den meisten europäischen Ländern ähnliche oder strengere Gesetze als hier in Deutschland.

Baltikum:
In den drei baltischen Staaten – Estland, Lettland und Litauen – sind sowohl das Freistehen mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil als auch das Freie Camping mit dem Zelt generell gestattet, solange hierbei einige grundlegende Verhaltensregeln beachtet werden. So solltest du stets Rücksicht auf die lokale Bevölkerung und die örtliche Tier- und Pflanzenwelt nehmen, keinen übermäßigen Lärm verursachen und regionale oder temporäre Verbote respektieren. Auch in Naturschutzgebieten und auf Privatgrundstücken ist das Zelten verboten.

Skandinavien:
In Finnland, Norwegen und Schweden ist das Zelten oder Biwakieren überall, also auch auf Privatgrund, erlaubt. Grundlage hierfür bildet das Jedermannsrecht, das eine Übernachtung in der freien Natur außerhalb von landwirtschaftlich genutzten Flächen oder abseits von Siedlungen oder freistehenden Häusern gestattet. In Naturschutzgebieten und Nationalparks gelten wiederum strengere Vorschriften. Achtung Strafe für Wilcampen: In Dänemark ist das Wildcampen hingegen komplett untersagt. Ein Verbot, das insbesondere in den Touristengegenden streng kontrolliert und mit hohen Geldbußen bestraft wird. Ähnlich wie in Deutschland gibt es aber auch in Dänemark spezielle Naturlagerplätze, auf denen das Campen mit 2 Campingzelten in der Größe eines Einmannzelts oder Zweimannzelts für bis zu 2 Nächte möglich ist. Das Übernachten im Wohnmobil oder Wohnwagen ist in allen skandinavischen Ländern auf eine Nacht beschränkt. Regionale Verbotsschilder sind in jedem Fall zu beachten.

Benelux-Länder:
Genau wie in Dänemark ist auch in Belgien, den Niederlanden und in Luxemburg das Wildcampen ausdrücklich verboten. Lediglich das Biwakieren wird für eine Nacht geduldet. Eine Alternative bietet auch hier das Übernachten in speziellen Trekkingcamps, das Paalkamperen. Auf diesen Plätzen darf in einem 10 Meter-Radius um das jeweilige Hinweisschild (den Pfahl) mit bis zu 3 Zelten für maximal 72 Stunden kampiert werden. Während in Luxemburg und in den Niederlanden ein generelles Freistehverbot für Wohnwagen und Wohnmobile gilt, entspricht die Gesetzgebung in Belgien in etwa der deutschen: Mit Ausnahme bestimmter Region (wie z.B. der belgischen Küste) ist das Übernachten im Fahrzeug für eine Nacht zulässig.

Österreich:
Was das Wildcampen und Freistehen angeht, gleicht auch die österreichische Gesetzgebung eher einem Flickenteppich. So variieren die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Vielerorts ist das Zelten jedoch strikt untersagt und mit hohen Geldstrafen verbunden. Das gilt vor allem auf Privatgrundstücken sowie in Waldgebieten. Das Errichten eines Biwaks ist immer gestattet, sofern es sich um eine „ungeplante“ Übernachtung handelt, z.B. aufgrund einer Verletzung oder eines Unwetters.

Schweiz:
Auch in der Schweiz gibt es, genau wie in Österreich und Deutschland, keine einheitliche Regelung. In den meisten Kantonen ist das Zelten allerdings innerhalb von Naturschutzgebieten, Nationalparks und Wildruhezonen (während der Schonzeit) untersagt. Generell gilt: Je höher die Gegend, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit, dass dort das freie Campen erlaubt ist. Befindet sich in der Nähe eine Berghütte, ist jedoch immer ein Vorabgespräch mit dem Besitzer vonnöten. Besondere Vorsicht ist auch in Wäldern, Auen, Feuchtgebieten und Kletterregionen (zumindest während der Vogelbrutzeiten) geboten.

Frankreich:
Obwohl in Frankreich das Wildzelten per Gesetz verboten ist, was insbesondere in den Ballungszentren mit teuren Bußgeldern geahndet wird, gibt es eine Vielzahl an Gemeinden, die das Wildcampen auf bestimmten ausgewiesenen Flächen erlauben. Das Biwakieren ist immer, mit ausreichendem Abstand sogar in der Nähe von Nationalparks, erlaubt. Viele Orte bieten außerdem Stellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen an, die von Touristen zum Freistehen genutzt werden können.

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