3. Andere länder, andere sitten: in welchen ländern ist wildcampen erlaubt?
Nicht in alle Ländern gilt das gleiche Recht und ist das Wildcampen erlaubt.
Während das Wildcampen in Skandinavien (mit Ausnahme von Dänemark) im Rahmen des „Jedermannsrechts“ sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen für mindestens eine Nacht erlaubt ist, ist das Zelten in der freien Natur in einigen Ländern (wie z.B. Italien) strikt verboten. In anderen Ländern, darunter auch Deutschland, Frankreich und Österreich, kannst du dein Zelt unter bestimmten Voraussetzungen aufstellen und zumindest außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparks legal biwakieren. Was das Freistehen, also das Übernachten in Wohnmobil, Wohnwagen oder Campingbus außerhalb spezieller Camping- oder Stellplätze angeht, gelten in den meisten europäischen Ländern ähnliche oder strengere Gesetze als hier in Deutschland.
Baltikum:
In den drei baltischen Staaten – Estland, Lettland und Litauen – sind sowohl das Freistehen mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil als auch das Freie Camping mit dem Zelt generell gestattet, solange hierbei einige grundlegende Verhaltensregeln beachtet werden. So solltest du stets Rücksicht auf die lokale Bevölkerung und die örtliche Tier- und Pflanzenwelt nehmen, keinen übermäßigen Lärm verursachen und regionale oder temporäre Verbote respektieren. Auch in Naturschutzgebieten und auf Privatgrundstücken ist das Zelten verboten.
Skandinavien:
In Finnland, Norwegen und Schweden ist das Zelten oder Biwakieren überall, also auch auf Privatgrund, erlaubt. Grundlage hierfür bildet das Jedermannsrecht, das eine Übernachtung in der freien Natur außerhalb von landwirtschaftlich genutzten Flächen oder abseits von Siedlungen oder freistehenden Häusern gestattet. In Naturschutzgebieten und Nationalparks gelten wiederum strengere Vorschriften. Achtung Strafe für Wilcampen: In Dänemark ist das Wildcampen hingegen komplett untersagt. Ein Verbot, das insbesondere in den Touristengegenden streng kontrolliert und mit hohen Geldbußen bestraft wird. Ähnlich wie in Deutschland gibt es aber auch in Dänemark spezielle Naturlagerplätze, auf denen das Campen mit 2 Campingzelten in der Größe eines Einmannzelts oder Zweimannzelts für bis zu 2 Nächte möglich ist. Das Übernachten im Wohnmobil oder Wohnwagen ist in allen skandinavischen Ländern auf eine Nacht beschränkt. Regionale Verbotsschilder sind in jedem Fall zu beachten.
Benelux-Länder:
Genau wie in Dänemark ist auch in Belgien, den Niederlanden und in Luxemburg das Wildcampen ausdrücklich verboten. Lediglich das Biwakieren wird für eine Nacht geduldet. Eine Alternative bietet auch hier das Übernachten in speziellen Trekkingcamps, das Paalkamperen. Auf diesen Plätzen darf in einem 10 Meter-Radius um das jeweilige Hinweisschild (den Pfahl) mit bis zu 3 Zelten für maximal 72 Stunden kampiert werden. Während in Luxemburg und in den Niederlanden ein generelles Freistehverbot für Wohnwagen und Wohnmobile gilt, entspricht die Gesetzgebung in Belgien in etwa der deutschen: Mit Ausnahme bestimmter Region (wie z.B. der belgischen Küste) ist das Übernachten im Fahrzeug für eine Nacht zulässig.
Österreich:
Was das Wildcampen und Freistehen angeht, gleicht auch die österreichische Gesetzgebung eher einem Flickenteppich. So variieren die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Vielerorts ist das Zelten jedoch strikt untersagt und mit hohen Geldstrafen verbunden. Das gilt vor allem auf Privatgrundstücken sowie in Waldgebieten. Das Errichten eines Biwaks ist immer gestattet, sofern es sich um eine „ungeplante“ Übernachtung handelt, z.B. aufgrund einer Verletzung oder eines Unwetters.
Schweiz:
Auch in der Schweiz gibt es, genau wie in Österreich und Deutschland, keine einheitliche Regelung. In den meisten Kantonen ist das Zelten allerdings innerhalb von Naturschutzgebieten, Nationalparks und Wildruhezonen (während der Schonzeit) untersagt. Generell gilt: Je höher die Gegend, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit, dass dort das freie Campen erlaubt ist. Befindet sich in der Nähe eine Berghütte, ist jedoch immer ein Vorabgespräch mit dem Besitzer vonnöten. Besondere Vorsicht ist auch in Wäldern, Auen, Feuchtgebieten und Kletterregionen (zumindest während der Vogelbrutzeiten) geboten.
Frankreich:
Obwohl in Frankreich das Wildzelten per Gesetz verboten ist, was insbesondere in den Ballungszentren mit teuren Bußgeldern geahndet wird, gibt es eine Vielzahl an Gemeinden, die das Wildcampen auf bestimmten ausgewiesenen Flächen erlauben. Das Biwakieren ist immer, mit ausreichendem Abstand sogar in der Nähe von Nationalparks, erlaubt. Viele Orte bieten außerdem Stellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen an, die von Touristen zum Freistehen genutzt werden können.