Beschreibung: Neuer BUZZYBEE 2 - Fahrradständer für 2 Fahrräder
Unser neuer BUZZYBEE 2 passt auf alle Arten von 50-mm-Anhängerkupplungen (normal und Schwanenhals). Sie können bis zu 2 Fahrräder für Erwachsene oder Kinder transportieren. Die Plattform ist mit Rücklichtern und einem Kennzeichenhalter ausgestattet. Die Sicherung der Räder erfolgt mittels Spanngurten.
Merkmale)
ANHÄNGERKUPPLUNGSAUFBAU
Das patentierte konische Befestigungssystem passt auf alle Anhängerkupplungen mit 50 mm Durchmesser.
Das System ist durch einen Verriegelungsknopf gesichert.
RADUNTERSTÜTZUNGEN
Radstützen passen auf die meisten Radstände, sogar auf sehr kleine Kinderfahrräder.
RAHMENCLIP
Die Befestigungspolster, Gurte und Schutzvorrichtungen bieten maximalen Schutz für das Fahrrad.
LICHTER
Lieferung mit 3 Standard-Funktionsleuchten und 7-poligem Stecker.
GRÖSSE
Der BUZZYBEE ist kompakter und passt in die meisten Kofferräume.
Technische Daten
+MAXIMALE Anzahl Fahrräder: 2
+Anhängerkupplung kompatibel: ja
+Kompatibler abnehmbarer Schild/Kugelhals: ja
- FIX4BIKE kompatibel: ja
+Abmessungen (Breite x Tiefe x Höhe): 88cm x 58cm x70cm
(Messen Sie von der Mitte der Anhängerkupplungshalterung bis zur Außenkante der Kennzeichenhalterung).
+Maße (zusammengeklappt): 88 x 58 x 24cm
+Gewicht: 8,5 kg
+MAXIMALE Belastung: 40 kg
+Maximales Gewicht pro Fahrrad: 20kg
+Neigung: nein
+Korrosionsschutzbehandlung: ja
+Integriertes Beleuchtungspanel: ja
+Pin-Typ: 7-polig
+Maximale Reifenbreite: 3,25''
+MAXIMALER Radstand des Fahrrads: 119 cm bei 29''
+Maximaler Fahrradrahmendurchmesser: Ø 75 mm
Die maximal zulässige Zuladung wird auch durch das Gewicht der Anhängerkupplung bestimmt. Sie müssen prüfen, dass Sie diesen Wert nicht überschreiten, bevor Sie einen an der Anhängerkupplung montierten Fahrradträger verwenden.
Erfordert 65 mm Abstand zwischen der Mitte der Anhängerkupplung und dem Heck des Fahrzeugs. Wenn Sie einen 7-poligen Stecker haben, funktionieren Rückfahrscheinwerfer und Nebelscheinwerfer nicht.
Die 7-polige Buchse ist für diese Funktionen nicht belegt.