Jäger im Wald bei Tageslicht in Jahdbekleidung

Jagdzeiten in Deutschland: Wann Wildtiere Schutz genießen und wann Jagd- und Sch

Wann ruht die Jagd und wann ist sie erlaubt? Dieser Ratgeber erklärt die Jagdzeiten der Bundesländer, Schonzeiten in Deutschland und Regeln für den Waldbesuch.

Jagdzeiten und Schonzeiten in Deutschland und die gesetzlichen Grundlagen

Das deutsche Jagdrecht ist föderal organisiert. Während das Bundesjagdgesetz den rechtlichen Rahmen und die jagdbaren Tierarten definiert, regeln die einzelnen Landesjagdgesetze die konkreten Fristen.

Aufgrund dieser regionalen Zuständigkeit weichen die Bestimmungen zwischen den Bundesländern teils stark voneinander ab. Für Jäger und Naturfreunde gelten daher immer die spezifischen Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes, um eine an die lokalen ökologischen Gegebenheiten angepasste Wildregulierung zu gewährleisten.

Warum gibt es eigentlich feste Jagd- und Schonzeiten?

Die Existenz von fest definierten Zeiträumen für die Jagd und für den Schutz der Tiere hat biologische und ökologische Gründe. Im Mittelpunkt steht hierbei der Muttertierschutz, der auch gesetzlich im Bundesjagdgesetz verankert ist.

Es ist strengstens verboten, Elterntiere zu bejagen, die für die Aufzucht der Jungtiere notwendig sind. Würde man ein Muttertier während der Säugephase erlegen, bedeutete dies den qualvollen Tod des Nachwuchses. Deswegen sind die Fristen so gelegt, dass die Tiere während der Paarungszeit, der Tragzeit und der intensiven Phase der Aufzucht absolute Ruhe genießen können.

Ferner dienen die Beschränkungen der Bestandsregulierung und Hege. Der Mensch hat durch die Umgestaltung der Landschaft natürliche Regulatoren wie Großraubtiere weitgehend verdrängt. Ohne eine kontrollierte Bejagung würden sich bestimmte Wildarten so stark vermehren, dass massive Schäden im Wald und in der Landwirtschaft die Folge wären.

Zu hohe Wildbestände führen zu starkem Verbiss an jungen Bäumen, was die natürliche Verjüngung des Waldes massiv behindert. Die Festlegung von Jagdphasen sorgt also für ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Waldes und dem Erhalt gesunder, artgerechter Wildpopulationen.

Mann mit Fernglas im Wald bei der Jagd

Jagdzeit der Bundesländer

Die Jagdzeiten in Deutschland variieren je nach den Gegebenheiten der einzelnen Bundesländer. In den waldreichen Flächenländern und Mittelgebirgsregionen steht die klassische Regulierung von Schalenwild wie Rot-, Dam- und Rehwild im Vordergrund, um den Waldumbau zu unterstützen und forstwirtschaftliche Schäden zu minimieren.

In den küstennahen und agrarisch geprägten Regionen liegt der Fokus hingegen verstärkt auf der Bejagung von Niederwild sowie Wasser- und Zugvögeln. In den östlichen Bundesländern erfordert zudem die Bekämpfung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest eine intensivere Bejagung des Schwarzwilds.

Demgegenüber findet in den dicht besiedelten Stadtstaaten und Ballungsräumen kaum eine klassische Jagd statt. Dort beschränken sich die Maßnahmen weitgehend auf ein gezieltes urbanes Wildtiermanagement in Außenbereichen oder sie dienen dem Hoch- und Deichschutz.

Detaillierte Jagdzeiten der Bundesländer im Überblick

Die Jagdzeiten für das Schalenwild in Deutschland sind zwar regional unterschiedlich geregelt, lassen sich aber in ihren Grundstrukturen gut zusammenfassen:

  • Schwarzwild: Für Schwarzwild gilt bundesweit eine ganzjährige Jagdzeit, wobei der Muttertierschutz zwingend zu beachten ist.
  • Rotwild und Damwild: In der Mehrheit der Bundesländer (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) reicht die Jagdzeit vom 1. August bis zum 31. Januar. In Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland endet die Jagdzeit für diese Wildarten hingegen bereits am 15. Januar.
  • Rehwild: Auch hier gibt es zwei Hauptgruppen bei den Endterminen. In den meisten Ländern (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) ist die Bejagung bis zum 31. Januar zulässig. In Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Thüringen endet die Jagdzeit bereits am 15. Januar. Der Beginn variiert dabei zwischen dem 1. April (z. B. Saarland, Hessen), dem 16. April (Brandenburg, Sachsen) und dem 1. Mai (übrige Bundesländer).
Die Unterschiede in den Jagdzeiten spiegeln die regionalen Anpassungen an die jeweiligen ökologischen und forstwirtschaftlichen Gegebenheiten wider.

Schonzeiten der Bundesländer

Die gesetzlichen Schonzeiten in Deutschland orientieren sich an den biologischen Rhythmen der Tierwelt und dienen primär dem Schutz während sensibler Lebensphasen. In den Wintermonaten und im zeitigen Frühjahr sichern sie dem Schalenwild in den Wald- und Gebirgsregionen die notwendige Ruhe, um Energie zu sparen und stressbedingten Verbiss an Forstpflanzen zu verhindern.

Während der Frühjahrs- und Sommermonate steht der Schutz der Setz- und Aufzuchtzeiten im Vordergrund, damit Mutter- und Jungtiere ungestört bleiben. In Küsten-, Fluss- und Agrarlandschaften konzentrieren sich die Schutzfristen dagegen primär auf den Erhalt von Brut- und Rastgebieten für Bodenbrüter, Wasser- und Zugvögel.

Zwei Personen nach der Jagd bei Lagerfeuer während der Dämmerung

Detaillierte Schonzeiten der Bundesländer im Überblick

Die Schonzeiten für Schalenwild in Deutschland dienen dem Schutz der Tiere während sensibler Phasen wie der Fortpflanzung und Aufzucht. Bei der Betrachtung der Schonzeiten lassen sich für die genannten Wildarten folgende Muster zusammenfassen:

  • Rotwild und Damwild: In allen Bundesländern gelten für diese Wildarten weitgehend einheitliche Schonzeiten, die vom 1. Februar bis zum 31. Juli dauern. Eine Ausnahme bilden lediglich Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, wo die Schonzeit für Rot- und Damwild bereits am 16. Januar beginnt und ebenfalls bis zum 31. Juli reicht.
  • Rehwild: Die Schonzeiten für Rehwild sind stärker regional differenziert. Ein Großteil der Bundesländer (Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) legt die Schonzeit auf den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. April bzw. 15. April (Brandenburg/Sachsen) fest. Andere Länder, wie Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, beginnen die Schonzeit bereits am 16. Januar und beenden sie am 30. April. Hessen und das Saarland weisen mit speziellen Zeiträumen (Hessen: 1. Februar bis 31. März; Saarland: 16. Januar bis 31. März) eigene Regelungen auf.
  • Schwarzwild: Für führende Bachen gilt bundesweit ein strikter Schutz während der gesamten Aufzuchtzeit, um die Elterntiere und ihren Nachwuchs zu schonen.
Diese differenzierten Schonzeiten gewährleisten, dass Wildtiere in den für sie kritischen Lebensphasen die notwendige Ruhe finden, um sich fortzupflanzen und ihren Nachwuchs erfolgreich aufzuziehen.

Ausnahmeregelungen und Sonderrechte bei der Bejagung

Obwohl die Schonzeiten in Deutschland gesetzlich streng verankert sind, gibt es in der Praxis immer wieder Situationen, die eine Ausnahme erfordern. Diese Sonderregelungen sind jedoch an extrem hohe bürokratische und ökologische Hürden geknüpft. Eine Behörde erteilt solche Genehmigungen in der Regel nur dann, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt.

Ein typisches Beispiel hierfür ist die Abwendung von übermäßigen Schäden in der Landwirtschaft. Wenn eine Rotte Wildschweine systematisch die Maisfelder oder Weinberge einer Region zerstört und wirtschaftliche Existenzen bedroht, können befristete Abschussgenehmigungen erteilt werden.

Ein weiterer wichtiger Grund für Ausnahmen ist die Seuchenbekämpfung. Krankheiten wie die Afrikanische Schweinepest oder die Tollwut können verheerende Auswirkungen auf Nutz- und Wildtierbestände haben. In solchen Krisenfällen werden Schonfristen oft temporär ausgesetzt, um eine Ausbreitung der Seuche durch eine gezielte Reduktion der Tierdichte zu verhindern.

Auch der Schutz bedrohter Arten kann paradoxerweise zu einer Bejagung anderer Arten während der Schutzphase führen. Wenn invasive Arten wie der Waschbär oder der Marderhund die Gelege seltener Vogelarten bedrohen, greifen spezielle Managementpläne der Länder.

Verhalten während der Jagdsaison: Tipps für Waldbesucher

Wenn du dich als Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer im Wald bewegst, solltest du das korrekte Verhalten während der Jagdsaison kennen. Grundsätzlich ist der Wald für alle Menschen ein frei zugänglicher Erholungsraum. Dennoch erfordert die Phase der intensiven Bejagung, die meist im Herbst und frühen Winter stattfindet, eine erhöhte Aufmerksamkeit.

In dieser Zeit finden häufig sogenannte Gesellschaftsjagden oder Drückjagden statt, bei denen größere Waldgebiete vorübergehend für den Publikumsverkehr gesperrt oder durch Warnschilder gekennzeichnet werden.

Es ist eine Frage der eigenen Sicherheit, diese Absperrungen und Warnhinweise unbedingt zu respektieren und die betroffenen Bereiche nicht zu betreten. Wenn du auf den ausgewiesenen Wegen bleibst, bist du im Regelfall absolut sicher.

r sind gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Schuss so abzugeben, dass eine Gefährdung von Menschen ausgeschlossen ist. Dennoch solltest du es vermeiden, in der Dämmerung quer durch das Unterholz zu laufen. In den Morgen- und Abendstunden ist das Wild aktiv, und auch die Jäger sitzen dann auf ihren Hochsitzen. Durch das Verbleiben auf den Hauptwegen vermeidest du Missverständnisse und störst die Tiere nicht in ihren Rückzugsorten.

Auch als Hundebesitzer trägst du in dieser Zeit eine besondere Verantwortung. Dein Vierbeiner muss im Wald im Idealfall immer auf den Wegen bleiben und an der Leine geführt werden. Stöbert ein Hund während der Jagdphase im Gebüsch herum, kann er nicht nur das Wild unkontrolliert aufschrecken, sondern gerät im schlimmsten Fall selbst in Gefahr.

Fazit

Das System aus Jagd- und Schonfristen in der Bundesrepublik sichert ein stabiles Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Natur, den Interessen der Forst- und Landwirtschaft sowie dem Schutz der Wildtierpopulationen. Die föderalen Strukturen ermöglichen es den einzelnen Bundesländern, flexibel und präzise auf regionale Wildbestände und ökologische Veränderungen zu reagieren.

Für Naturbegeisterte und Erholungssuchende ist ein grundlegendes Verständnis dieser Zyklen der beste Weg, um Konflikte zu vermeiden und Gefahren auszuschließen. Wer die aufgestellten Warnhinweise beachtet und sich respektvoll auf den ausgewiesenen Wegen bewegt, kann den Wald zu jeder Jahreszeit sicher genießen.

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