Allgemeine Bedingungen für Serviceleistungen der Service Points und der Regionalen Werkstätten

§ 1 Anbieter und Vertragspartner

Die Erbringung der Serviceleistungen erfolgt durch DD Logistik Vertriebs GmbH vertreten durch ihre Geschäftsführer Arnaud Sauret, Luca Guanella und Dominique Tousch, Filsallee 19 73207 Plochingen sowie DECATHLON DEUTSCHLAND SE & Co.KG Komplementärin: DECATHLON Verwaltung SE Vorstand: Arnaud Sauret, Luca Guanella Filsallee 19 73207 Plochingen Vorsitzender des Aufsichtsrates: David Derouane nachfolgend einheitlich “DECATHLON”, bzw. “wir”, bzw. “Auftragnehmer”

§ 2 Geltungsbereich

1.Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Aufträge zur Tätigung unserer Serviceangebote wie Reparatur, Wartung, Garantie und Personalisierung (bspw. Bestickung, Beflockung und Gravur) (nachfolgend einheitlich “Serviceleistungen” oder “Service”) an bei DECATHLON erworbenen Produkten sowie Produkte, die bei Dritten erworben wurden (nachfolgend “Serviceprodukt”) in den von uns unterhaltenen Service Points, Schrauberpoints und Regionalen Werkstätten, die wir im Auftrag für Dritte (nachfolgend “Auftraggeber“ bzw. “du” bzw. “Kunde” genannt) erbringen. Durch diese AGB werden deine Gewährleistungsrechte, die dir durch das Gesetz zustehen, nicht berührt. DECATHLON behält sich das Recht vor, solche Produkte, die nicht bei DECATHLON erworben worden sind, nicht für den Service anzunehmen. Vorrangig vor diesen AGB gelten im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen dir und DECATHLON (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen). Für den Inhalt derartiger individueller Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder zumindest die schriftliche Bestätigung notwendig. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen, zum Zeitpunkt der Serviceleistung gültigen Fassung. DECATHLON kann diese AGB von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern. Die aktuelle Version der AGB kannst du jederzeit vor Ort bei den Service Points einsehen.

§ 3 Kostenangaben / Kostenvoranschlag

Im Reparaturauftrag sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Preisangaben und Kostenvoranschläge oder sonstige Angebote vor Durchführung der Serviceleistung von uns sind unverbindlich und freibleibend. Stellt sich nach Beginn der Durchführung der Arbeiten durch DECATHLON heraus, dass der Service zu den unverbindlichen Preisangaben nicht durchgeführt werden kann oder stellt sich ein weitergehender Servicebedarf heraus, sind wir verpflichtet, dich unverzüglich zu informieren und deine Zustimmung zur Durchführung der weiteren Arbeiten einzuholen, sofern die angegebenen Gesamtkosten um mehr als 10 % überschritten werden. Lehnst du die Auftragserweiterung ab, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Vertrag zu kündigen und den Ersatz der bisherigen Aufwendungen zu verlangen, oder die Vertragsleistungen ohne den erweiterten Vertragsumfang auf deine Verantwortung unter Ausschluss einer Gewährleistung fortzuführen. Kündigst du den Vertrag wegen Ablehnung der Auftragserweiterung oder aus einem sonstigen nicht durch uns zu vertretenden Grund, haben wir Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die bisher durchgeführten Arbeiten, die bereits bestellten oder beschafften Ersatzteile (unter deren Herausgabe an den Auftraggeber), sowie auf einen durch den Auftragnehmer angemessen gemäß § 315 BGB zu bestimmenden Gewinnanteil. Wenn DECATHLON den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, verzögerte Lieferzeiten durch Lieferanten/Hersteller etc. nicht einhalten kann, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrrads oder zur Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme eines Mietfahrrads. DECATHLON ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist. Wird auf Wunsch des Auftraggebers die Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes vereinbart, erfolgen diese auf seine Rechnung, sofern dies nicht aus gesetzlichen Umständen geschuldet ist.

§ 4 Zahlung

Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung ausschließlich per Geldkarte oder bargeldlos ohne Abzug zur Zahlung fällig. Hiervon ausgenommen sind unsere ausgewählten Filialen, in denen die Barzahlung gestattet ist. Beanstandungen des Rechnungsbetrages sind spätestens 10 Tage nach Aushändigung des Auftragsgegenstandes und der Rechnung vorzubringen. Danach gilt der ausgewiesene Rechnungsbetrag als beiderseitig vereinbart.

§ 5 Leistungsumfang / nicht durchführbare Reparatur

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die beauftragten Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Jedes zur Reparatur abgegebene Serviceprodukt muss sich im reparaturfähigen und vollständigen Zustand befinden. Der Kunde versichert, an dem Serviceprodukt keinerlei Veränderungen, insbesondere technischer Art (z.B. Manipulation eines E-Bikes durch sog. “Tuning”) vorgenommen zu haben. Stellt sich vor oder nach Auftragserteilung heraus, dass ein Service aus von DECATHLON nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden kann, sind wir berechtigt, den Auftrag abzulehnen und ggf. den bereits entstandenen und belegbaren Aufwand in Form von einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Gründe für einen nicht durchführbaren Service sind insbesondere, dass: der beanstandete Fehler bei Durchführung der Reparatur nicht aufgetreten ist Ersatzteile nicht zu beschaffen sind Serviceprodukte so beschädigt sind, dass eine Reparatur nicht möglich ist der Vertrag während der Durchführung der Arbeiten gekündigt worden ist sicherheitsrelevante Umstände entgegenstehen ein vom Kunden mitgebrachtes und zum Einbau bestimmtes Ersatzteil offenkundige Mängel aufweist, eine Allgemeine Betriebserlaubnis nicht aufweist oder nicht geeignet ist, den gewünschten Werkstatterfolg herbeizuführen DECATHLON den Kunden über weitere bestehende Schäden am Reparaturgegenstand informiert und dieser eine Beseitigung der festgestellten Schäden nicht beauftragt. 5.Der Reparaturgegenstand wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Aufwandspauschale wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren. 6.Sofern du ein bei einer im Rahmen der Gewährleistung durchgeführten Reparatur ausgetauschtes Teil deines Fahrrades mitnehmen möchtest, erfolgt der Leistungsaustausch Zug um Zug durch Begleichung der Reparaturrechnung für das Ersatzteil. Sofern für eine Reparatur ein Ersatzteil bestellt werden muss, fängt der Reparaturzeitraum erst ab Eintreffen des Ersatzteils zu beginnen an. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen übermäßig langer Reparatur ist also nur dann möglich, wenn das Ersatzteil vorliegt und die Reparatur länger als die für den Gegenstand und die Komplexität/Anzahl der zu reparierender Defekte angemessene, übliche Zeit dauert. Wird diese Dauer überschritten, bleibt es DECATHLON vorbehalten, darzulegen, dass die Reparatur aufgrund mangelbezogener Kriterien länger dauern durfte.

§ 6 Frist

Die Angaben über die Servicefristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.

§ 7 Abnahme

Die Aushändigung des Serviceprodukts erfolgt im Betrieb von DECATHLON, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Übrigen wird insbesondere auf § 8 Abs. 2 verwiesen. Wird der reparierte Gegenstand oder eine angebotenen Kaufsache vor der Abnahme oder Kauf bei einem Funktionstest oder einer Probefahrt vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Auftraggeber für die entstandenen Schäden.

§ 8 Pfandrecht, unterlassene Abholung und Eigentumsvorbehalt

§ 9 Mängelansprüche

Mängel der Arbeiten, die nachweislich auf Fehler des verwendeten Materials oder auf nicht einwandfreie Arbeit zurückzuführen sind, werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen durch Nacherfüllung beseitigt: a. Der Kunde ist verpflichtet, bei erkennbaren Mängeln Mängelrügen unverzüglich bei oder unmittelbar nach der Übergabe des Serviceprodukts und verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung geltend zu machen. b. Mängelansprüche verjähren gemäß der gesetzlichen Regelungen. c. Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Servicegegenstand durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung durch den Kunden gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zu dem Mangel geführt haben. Gewährleistungsansprüche gelten ebenfalls nicht für Verschleißteile sowie Schäden, die aufgrund des Verschleißes entstanden sind und nicht verhindert wurden (z.B. durch regelmäßige Inspektion/ Wartung). Dies gilt nicht, sofern dieser Verschleiß nicht in Art und Umstand übermäßig und ungewöhnlich für das Produkt ist. d. Für die Laufeigenschaften von Schaltungen, Lenkungen und Komponenten sind die Ergebnisse auf dem Prüfstand des Auftragnehmers maßgebend. Für Störungen, die durch unsachgemäße Bedienung, Instandsetzung, Wartung und Verwendung auftreten, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. e. Ausgetauschte Ersatzteile unterliegen ab dem Zeitpunkt des Einbaus der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist des gesamten Produktes beginnt dadurch jedoch nicht von neuem. Weitere Ansprüche des Kunden gegen DECATHLON aufgrund mangelhafter Arbeiten sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Nutzungsausfall sowie entgangenem Gewinn. Dies gilt nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Ansprüche des Auftraggebers aufgrund von Schäden, die am Gegenstand der Arbeiten selbst entstanden sind, richten sich nach § 11 (Haftung) dieser AGB.

§ 10 Haftung

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den bei Vertragsschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Sofern DECATHLON sich im Rahmen von entgeltlichen Werkstattleistungen und auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden bereit erklärt, ein mitgebrachtes Ersatzteil für einen Einbau zu verwenden, haftet DECATHLON nicht für die Mangelfreiheit des Ersatzteils. Im Übrigen bleibt § 9 (Mängelansprüche) dieser AGB unberührt. Die Haftung DECATHLONs besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Auftraggebers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teile.

§ 11 Ausgabe von Leihfahrrädern (Fahrrad und E-Bike) für die Dauer der Reparatur

Sofern dir während des Zeitraumes deines sich in Reparatur befindenden Serviceproduktes ein Fahrrad oder E-Bike (im Folgenden “Fahrrad”) zur Verfügung gestellt wird, geschieht dieses leihweise. Du sicherst die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme (d.h. gemäß Bedienungsanleitung, bzw. gedachtem Nutzungszweck sowie gemäß der Anweisungen durch den ausgebenden Mitarbeiter:in und der hierin enthaltenen Bestimmungen) der Ware zu und verpflichtest dich dazu, die Ware vollständig, gereinigt und unbeschädigt bis zum vereinbarten Rückgabetermin, spätestens jedoch bei Abholung deines Servicesproduktes zurückzugeben. Insbesondere achtest du darauf, dass du den Display des E-Bikes stets entfernst und sicher verwahrst, wenn du das Fahrrad abstellst, der Akku jederzeit zugesperrt ist, um ihn vor Diebstahl zu schützen, du die Kette einmal im Monat bei gutem Wetter und einmal in zwei Wochen bei schlechtem Wetter ölst, um vorzeitigen Verschleiß zu vermeiden und du auf einen angemessenen Luftdruck achtest, um Schäden an der Felge zu vermeiden. Nach erfolglosem Ablauf der Rückgabefrist wird – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Rückgabe – der Kaufpreis für das Produkt fällig. DECATHLON kann dann nach Wahl die Herausgabe des Fahrrades oder die Zahlung des Kaufpreises verlangen. Du verpflichtest dich, das oben genannte Produkt bei jedem – auch nur kurzfristigen – Abstellen sicher und ordnungsgemäß mit einem geeigneten Sicherheitsschloss (Fahrradschloss) abzuschließen. Bei einem Diebstahl des Fahrrads müssen die Kosten hierfür von dem Kunden übernommen werden. Die Weiterverleihung des Fahrrads ist nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet das Fahrrad in verkehrstüchtigem Zustand zu halten und eventuelle Mängel umgehend DECATHLON zu melden. Vor Fahrtbeginn führt der Kunde einen Funktionstest durch und bestätigt mit der Übernahme den Empfang des Leihgegenstandes in technisch einwandfreiem Zustand. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Kunde dies unverzüglich Decathlon mitzuteilen und die Nutzung des Fahrrads sofort zu unterlassen. Auch kleinere Mängel (z.B. Reifenschaden, Felgenschaden oder Gangschaltungsdefekte) müssen unverzüglich gemeldet werden. Dies gilt auch bei Mängeln, welche sich im Laufe der Leihe zeigen. Der Kunde kann für etwaige Schäden, die ihm oder Dritten bei der bzw. durch die kostenlose Nutzung des Produktes entstehen, keinerlei Schadensersatz- oder anderweitige Ansprüche geltend machen. Werden Schäden am Leihgegenstand nach Rückgabe dessen durch einen Mitarbeiter DECATHLONs festgestellt, hat der Kunde die entstehenden Reparaturkosten und/oder Ersatzkosten zu übernehmen. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes bleibt unberührt. DECATHLON kann gegenüber den Ansprüchen des Kunden mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder in einem engen Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung des Kunden stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist DECATHLON ebenfalls insoweit befugt, als DECATHLONs Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Datenschutz

DECATHLON verarbeitet die auf dem Auftragsformular enthaltenen personenbezogenen Kundendaten, sowie die Änderungen der Kundendaten, soweit dies für die Zweckerfüllung notwendig und rechtmäßig ist. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist gem. Art 6 (1) lit. b DSGVO die Vertragserfüllung, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist. Die erhobenen Daten werden nach Zweckerreichung wieder gelöscht. Als betroffene Person i.S.d. DSGVO stehen dir gem. Art 13 ff. folgende Rechte zu: Das Recht auf Auskunft über deine Daten, das Recht auf Berichtigung und Löschung deiner Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Widerspruchsrecht zur Verarbeitung deiner Daten. Der Widerspruch zur Verarbeitung lässt die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung deiner Daten unberührt. Weitere Hinweise zum Datenschutz sowie insbesondere deine Rechte als betroffene Person findest du unter: https://www.decathlon.de/landing/datenschutz/_/R-a-datenschutz Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Änderungen der Anschrift DECATHLON unverzüglich mitzuteilen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Für das Vertragsverhältnis sowie dessen gesamte Abwicklung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleiben diese AGB und der mit dir geschlossene Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhafterweist. Stand: 11.11.2025