Acelera

Acelera verkauft Fahrradbekleidung und Asseccoires, die auf Fahrrädern verwendet werden können. Wir haben einen starken Fokus auf Qualität und Kundenzufriedenheit.
Unternehmen
Acelera.ccUnternehmen Nr. 83039252
Adresse
Radioweg 32
1098NJ AMSTERDAM
NL
Retoure-Bedingungen
30_Tage
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Verkaufsbedingungen

Dieser Artikel wird über einen ausgewählten Decathlon-Marketplace-Verkäufer verkauft. Bitte beachte die besonderen Servicebedingungen des Verkäufers. Rechtliche Hinweise: Plattform der Europäischen Kommission gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Retourekosten

**Versanddienstleister und Lieferzeiten** Bestellungen werden innerhalb von 1 Werktag bearbeitet und versendet. Die Lieferzeit kann je nach Versanddienstleister und Zielort variieren. Es können keine Garantien für spezifische Lieferzeiten gegeben werden, jedoch wird stets angestrebt, alle Bestellungen schnellstmöglich zu liefern. Acelera ist nicht verantwortlich für Sendungen, die aufgrund einer falsch angegebenen Adresse durch den Kunden verspätet sind oder nicht ankommen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle Adressdaten bei der Bestellung korrekt eingegeben werden. Fehlerhafte Adressen können zu Verzögerungen oder zum Nichtempfang der Bestellung führen.

Rechtliche Hinweise

Person Responsible: Hugo Lindenbergh Acelera.cc Radioweg 32 1098 NJ Amsterdam Niederlande VAT: NL862701582B01 Geschäftsführender Direktor: Hugo Lindenbergh Rechtliche Hinweise: Zur Plattform der Europäischen Kommission, gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

Rückerstattungsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Acelera ist in den Niederlanden bei der Handelskammer Rotterdam unter dem Namen “Acelera.cc” unter der Nummer 83039252 eingetragen und hat seinen Sitz in Rotterdam, nachfolgend „Acelera“ genannt. Kleidung und Accessoires – Lieferzeit zwischen 1 und 7 Tagen. Bitte beachten Sie, dass die genaue Lieferzeit abweichen kann. Dies hängt vom Versandunternehmen ab. Rücksendungen – Rücksendungen sind kostenlos. Artikel 1. Allgemein Acelera bietet Fahrradbekleidung und Accessoires zum Verkauf über ihren Online-Shop auf https://www.acelera.cc/ an. Produkte, die über diese Website oder anderweitig bestellt werden, sind bis zur Lieferung an die Adresse des Kunden versichert. Beschwerden über den Zustand, in dem die Produkte empfangen wurden, müssen innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung bei Acelera eingereicht werden. Dies kann per E-Mail an [email protected] erfolgen. Acelera akzeptiert Umtausch und Rücksendungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt. Dies kann gemeldet werden, indem eine E-Mail an [email protected] gesendet wird. 1.1 Acelera tritt als Hersteller und Lieferant von Accessoires und Fahrradbekleidung auf. 1.2 Acelera beschäftigt sich mit der Produktion und Lieferung der oben genannten Waren. Artikel 2. Definitionen In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Bedingungen) wird verstanden unter: Gegenpartei: jede natürliche oder juristische Person, die mit Acelera in Kontakt tritt bezüglich des Zustandekommens eines Vertrags; Vertrag: jeder Vertrag, der zwischen Acelera und der Gegenpartei zustande kommt, jede Änderung oder Ergänzung desselben sowie alle (rechtlichen) Handlungen zur Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrags; Produkte: Accessoires und Fahrradbekleidung. Dienstleistungen: die von oder im Namen von Acelera zu erbringenden Dienstleistungen, sei es in Bezug auf Produkte, wie in einem Vertrag spezifiziert; Auftrag: jede Bestellung der Gegenpartei an “Acelera”. Mitteilung: jede mögliche Benachrichtigung von Acelera an die Gegenpartei, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Broschüren, Anzeigen, Kataloge, Angebote, Auftragsbestätigungen, Preislisten, Rechnungen, E-Mail, Fax auf Anfrage, Faxe und Briefe. Höhere Gewalt: jede von Acelera unabhängige Situation, die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei ganz oder teilweise verhindert oder die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen von “Acelera” vernünftigerweise nicht verlangt werden kann. Zu diesen Umständen gehören auch: Streiks und Aussperrungen, Stagnation oder andere Probleme bei der Produktion durch Acelera oder deren Lieferanten und/oder bei deren eigenen oder von Dritten organisierten Transporten und/oder Maßnahmen einer Regierungsbehörde, Telekommunikationsstörungen sowie das Fehlen von jeglichen von der Regierung zu erhaltenden Genehmigungen. Artikel 3. Anwendbarkeit dieser Bedingungen 3.1 Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge und gelten für alle damit zusammenhängenden (rechtlichen) Handlungen von Acelera und der Gegenpartei. 3.2 Die Anwendbarkeit jeglicher allgemeiner spezifischer Bedingungen oder Bestimmungen der Gegenpartei wird von Acelera ausdrücklich abgelehnt. Artikel 4. Fahrradbekleidung 4.1 Unter Fahrradbekleidung, also Konfektion, wird jede für die Gegenpartei maßgefertigte Kleidung verstanden. 4.2 Unter Kleidung, also Konfektion, wird jede nicht maßgefertigte, für die Gegenpartei angefertigte oder eingekaufte Kleidung verstanden. 4.3 Unter Änderungsarbeiten werden alle Reparatur-, Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten an Kleidung oder anderen Materialien verstanden. 4.3 Maßbekleidung, also Maßkonfektion, wird anhand der von “Acelera” genommenen Maße sowie der von der Gegenpartei bereitgestellten Maße und Informationen und/oder angegebenen Anweisungen und/oder Skizzen hergestellt. 4.4 Änderungsarbeiten werden anhand der von “Acelera” genommenen Maße oder auch anhand der von der Gegenpartei bereitgestellten Informationen und/oder angegebenen Anweisungen und/oder Skizzen durchgeführt. 4.5 Die Richtigkeit der von der Gegenpartei bereitgestellten Informationen und/oder angegebenen Anweisungen und/oder Skizzen liegt vollständig im Risiko der Gegenpartei. Die Unrichtigkeit dieser Informationen und/oder angegebenen Anweisungen und/oder Skizzen kann niemals Acelera angelastet werden. 4.6. Maßkleidung wird gemäß dem von “Acelera” entworfenen Maßwerksystem hergestellt. Andere Systeme, Anforderungen und Bedingungen Dritter sind nicht rechtsgültig. 4.7. Hinsichtlich der Passform gelten die Regeln von “Acelera”. Artikel 5. Angebote, Zustandekommen des Vertrages und Angaben zu Produkten 5.1 Ein Angebot oder eine (Preis-)Angabe bindet Acelera nicht und gilt lediglich als Einladung zur Auftragserteilung, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben. 5.2 Acelera behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Preise zu ändern, insbesondere wenn dies aufgrund von (gesetzlichen) Vorschriften notwendig ist oder wenn das Verhalten der Lieferanten von Acelera dies erfordert. 5.3 Ein Vertrag kommt erst nach Annahme der Gegenpartei durch “Acelera” und deren Bestätigung durch Acelera zustande. Acelera ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder bestimmte Bedingungen für die Lieferung festzulegen, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Wenn eine Bestellung nicht akzeptiert wird, teilt Acelera dies innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Bestellung mit. 5.4 Alle Angaben von Acelera zu Zahlen, Spezifikationen und/oder anderen Bezeichnungen der Produkte werden sorgfältig gemacht. Acelera kann jedoch nicht gewährleisten, dass es keine Abweichungen gibt. 5.5 Im Falle von Käufen von nicht maßgeschneiderter Kleidung oder Accessoires hat der Käufer die Möglichkeit, gekaufte Waren unter bestimmten Umständen umzutauschen, wenn dies im Voraus per E-Mail und/oder mündlich persönlich oder telefonisch mit Acelera vereinbart wurde. Um für einen Austausch in Frage zu kommen, müssen die unbenutzten Artikel unbeschädigt, ungetragen, ohne Geruch und/oder Make-up mit Originalverpackung, Preisschildern und Lieferschein geliefert werden. Wenn in einer aktuellen Kollektion keine Artikel zum Austausch verfügbar sind, wird die Gutschrift für die zurückgesendeten Waren bei einem Einkauf aus einer neuen Kollektion abgezogen. Artikel 6. Preise/Zahlungen und Umtausch 6.1 Die angegebenen Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind in Euro, inklusive Mehrwertsteuer und Handling- und Versandkosten, exklusive etwaiger Steuern oder anderer Abgaben, es sei denn, es ist anders angegeben oder schriftlich vereinbart. 6.2 Wenn Acelera ihre Forderung zur Einziehung vergibt, schuldet die Gegenpartei auch die Inkassokosten, die mindestens fünfzehn Prozent (15%) des ausstehenden Betrags betragen, unbeschadet der Befugnis von Acelera, stattdessen die tatsächlich angefallenen außergerichtlichen Inkassokosten zu verlangen. Wenn die Gegenpartei mit einer Zahlung in Verzug ist, ist Acelera berechtigt, die (Ausführung der) betreffenden Vereinbarung und damit zusammenhängende Vereinbarungen auszusetzen oder zu kündigen. 6.4 Die Zahlung muss ohne Abzug oder Verrechnung im Voraus erfolgen, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart. 6.5 Die Zahlung kann auf folgende Weise(n) erfolgen: Vorauszahlung per Banküberweisung, per iDeal, per Kreditkarte, per Rechnung oder bar bei Lieferung. An den Auftrag können zusätzliche Zahlungsbedingungen geknüpft werden. Bei Zahlung per Bank gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto von „Acelera“ als Zahlungsdatum. Bei Zahlung per Rechnung wird neben den Kosten eine Zahlungszinsen berechnet. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen können diese Zinsen abgezogen werden. Bei Zahlung nach 30 Tagen wird für jeden angefangenen Monat ein Betrag in Höhe der auf der Rechnung angegebenen Zinsen fällig. 6.6 In bestimmten Situationen ist es nicht möglich, den Gesamtpreis im Voraus genau festzustellen. In diesen Fällen zahlt die Gegenpartei eine Anzahlung. Die Anzahlung dient zur Deckung der anfallenden Kosten und wird nach Abschluss des Auftrags mit dem von der Gegenpartei geschuldeten Betrag verrechnet. Im Falle einer Anzahlung werden die Arbeiten ausgesetzt, bis die Anzahlung eingegangen ist. 6.7 Die Gegenpartei hat im Falle von Maßkleidung oder Maßkonfektion keinen Anspruch auf Umtausch der gekauften Waren. 6.8 Die Gegenpartei hat im Falle des Kaufs von nicht maßgeschneiderter Kleidung oder Konfektion Anspruch auf Umtausch der gekauften Waren, wenn dies innerhalb von 24 Stunden per E-Mail und/oder Telefon gemeldet wird. Um für den Umtausch in Frage zu kommen, müssen die Artikel unbenutzt sein, in der un beschädigten Originalverpackung und mit Preisschildern versehen sein. 6.9 Reduzierte Artikel (Sale-Artikel) sind vom Umtausch ausgeschlossen. Artikel 7. Abweichungen und Ergänzungen 7.1 Die Farben der Artikel können aufgrund von Monitoreinstellungen von der tatsächlichen Farbe des Produkts abweichen. Abweichungen und Ergänzungen zu einer Bestimmung in einem Vertrag und/oder den Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich von „Acelera“ festgelegt wurden und beziehen sich nur auf den betreffenden Vertrag. 7.2 Wir garantieren kein Lieferdatum. Natürlich tun wir unser Bestes, um Ihre Kleidung/Accessoires innerhalb des angegebenen Zeitrahmens zu liefern. Das Lieferdatum oder dessen Überschreitung kann jedoch kein Grund sein, den Kauf zu stornieren. Artikel 8. Lieferfristen 8.1 Eine von Acelera angegebene Lieferfrist basiert auf den zum Zeitpunkt des Angebots für Acelera geltenden Umständen und, soweit abhängig von Leistungen von Lieferanten von „Acelera“, auf den von diesen Lieferanten an Acelera bereitgestellten Daten. 8.2 Wenn Acelera für die Ausführung des Vertrags Informationen oder Hilfsmittel benötigt, die von der Gegenpartei bereitgestellt werden müssen, beginnt die Lieferfrist niemals vor dem Tag, an dem alle erforderlichen Informationen oder Hilfsmittel im Besitz von „Acelera“ sind. 8.3 Angegebene Lieferzeiten sind niemals als verbindliche Fristen anzusehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart. 8.4 Wenn die Gegenpartei die Ware verweigert oder angibt, dass sie an der vereinbarten Lieferung nicht mehr interessiert ist, bleibt sie dennoch verpflichtet, die entstandenen Kosten zu tragen. 8.5 Bei Überschreitung der Lieferfrist hat die Gegenpartei keinen Anspruch auf Schadenersatz. 8.6. Acelera hat jederzeit das Recht, in Teilmengen zu liefern. Artikel 9. Lieferung und Risiko 9.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, bestimmt Acelera die Versandart. 9.2 Die Gegenpartei trägt das Risiko der Waren ab dem Zeitpunkt, an dem die Waren an die angegebene Adresse zur Abnahme angeboten werden. 9.3 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Waren bei Lieferung anzunehmen. Andernfalls werden die Waren auf Kosten und Risiko der Gegenpartei gelagert. Acelera wird die Gegenpartei so schnell wie möglich über den Zeitpunkt und Ort der Lagerung informieren, und die Gegenpartei wird die Produkte so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Benachrichtigung abholen. 9.4 Nimmt die Gegenpartei die Produkte nicht oder nicht rechtzeitig ab, gerät sie ohne Mahnung in Verzug. Acelera ist in diesem Fall berechtigt, die Produkte auf Kosten und Risiko der Gegenpartei zu lagern oder diese an einen Dritten zu verkaufen. Die Gegenpartei bleibt den Betrag und die Kosten, einschließlich der Stornierungskosten, schuldig. Artikel 10. Eigentumsvorbehalt 10.1 Alle an die Gegenpartei gelieferten Waren bleiben Eigentum von Acelera bis zur vollständigen Zahlung aller Beträge, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten, die die Gegenpartei für die aufgrund eines Vertrags gelieferten oder zu liefernden Waren oder erbrachten oder noch zu erbringenden Dienstleistungen schuldet, sowie für Forderungen wegen Nichterfüllung des genannten Vertrags. 10.2 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Waren sorgfältig zu behandeln und hat kein Recht, die gelieferten Waren ohne schriftliche Zustimmung von Acelera zu belasten und/oder zu verpfänden und/oder ein (stilles) Pfandrecht daran zu begründen, solange die Gegenpartei ihre Verpflichtungen gegenüber Acelera nicht vollständig erfüllt hat. 10.3 Im Falle der vollständigen oder teilweisen Auflösung des Auftrags durch Acelera ist diese berechtigt, den unbezahlten Teil der gelieferten Ware zurückzunehmen. Die Auflösung und/oder Rücknahme lässt das Recht von Acelera auf Schadensersatz unberührt. Artikel 11. Haftung und Entschädigung 11.1 Acelera haftet nicht für Schäden an den Produkten, außer unter Berücksichtigung der diesbezüglich gegebenen Garantien. 11.2 Die Gegenpartei ist verpflichtet, bei Lieferung zu prüfen, ob die Produkte dem Vertrag entsprechen hinsichtlich Stoff, Modell, Futter und Design. Ist dies nicht der Fall, muss die Gegenpartei Acelera unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung, schriftlich und begründet darüber informieren. 11.3 Nur wenn nachgewiesen wird, dass die Produkte nicht dem Vertrag hinsichtlich Passform und Qualitätsmängeln entsprechen, hat Acelera die Wahl, die betreffenden Produkte gegen deren Rücksendung anzupassen oder durch neue Produkte zu ersetzen oder den Rechnungswert zu erstatten. Artikel 12. Reklamationen 12.1 Unter Reklamation versteht man alle Beanstandungen der Gegenpartei hinsichtlich der Qualität der gelieferten Waren. 12.2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Waren, geänderte Kleidung oder Materialien bei Lieferung auf Mängel und/oder Beschädigungen zu überprüfen. 12.3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, bei Abschluss des Auftrags zu überprüfen, ob die Ausführung dem Vertrag entspricht. 12.4. Geringfügige Abweichungen in der Farbe, soweit sie vernünftigerweise unvermeidbar sind, geben der Gegenpartei kein Recht zur Reklamation. 12.5. Reklamationen über sichtbare Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Waren Acelera mitgeteilt werden. Wenn Mängel nicht einfach festgestellt werden können, müssen Reklamationen spätestens innerhalb von drei Tagen Acelera mitgeteilt werden. 12.6. Im Falle einer berechtigten Reklamation ist Acelera nur verpflichtet, so schnell wie möglich zur Ersetzung oder Reparatur überzugehen, ohne dass Acelera für eventuell von der Gegenpartei oder Dritten erlittene Schäden haftbar gemacht werden kann. Für diese Ersetzung oder Reparatur können Kosten in Rechnung gestellt werden, wenn nicht die in Artikel 13a und 13b genannten Garantiebedingungen erfüllt sind. Artikel 13. Garantien auf Material 13.1 Acelera garantiert die Qualität und die Eigenschaften der von ihr gelieferten Waren unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen. 13.2 Acelera gewährt nur Garantie auf die von ihr gelieferten und verarbeiteten Materialien. Die Garantie gilt für zwei Kalendermonate ab dem Datum der Lieferung oder des Abholtermins. 13.3 Garantieansprüche umfassen nur den Ersatz bzw. die Reparatur der betreffenden Materialien. 13.4 Garantieansprüche werden nicht anerkannt, wenn die Materialien für andere als normale Zwecke verwendet oder unsachgemäß behandelt, verwendet oder gepflegt werden oder wenn die Gegenpartei Änderungen an den gelieferten Waren vorgenommen hat. 13.5. Wenn die Reparatur oder der Ersatz der Materialien durch die Gegenpartei selbst erfolgt, erkennt Acelera keine Garantieansprüche an. Artikel 14. Garantie auf Änderungsarbeiten 14.1 Acelera garantiert die Qualität und die Eigenschaften der von ihr durchgeführten Änderungsarbeiten unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen. 14.2 Acelera gewährt Garantie auf die von ihr durchgeführten Änderungsarbeiten, wenn die folgenden Garantiebedingungen erfüllt sind: Es wurde den Waschhinweisen der Mitarbeiter von „Acelera“ hinsichtlich der Vermeidung und Bekämpfung von Schrumpfen, Farbabweichungen oder anderen Verwitterungen und Abnutzungen der Kleidung und/oder Materialien entsprochen. Die Kleidung oder Materialien wurden von einem Mitarbeiter von Acelera abgesteckt und die Gegenpartei hat den Anpassungen durch die Auftragserteilung an Acelera zugestimmt. Die Kleidung wurde anprobiert oder die Materialien wurden bei der Abholung/Lieferung von der Gegenpartei kontrolliert oder innerhalb von 24 Stunden nach der Abholung/Lieferung. Eventuelle Mängel wurden innerhalb von 24 Stunden nach der Abholung/Lieferung telefonisch oder mündlich bei Acelera gemeldet. 14.3 Wenn und nur wenn diese Garantiebedingungen erfüllt sind, wird Acelera kostenlos die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Garantieansprüche umfassen nur die Anpassung oder Reparatur der zuvor durchgeführten Änderungsarbeiten. 14.4 Garantieansprüche werden nicht anerkannt, wenn: Die Gegenpartei den Waschhinweisen nicht entsprochen hat. Die Kleidung oder Materialien nicht von einem Mitarbeiter von Acelera abgesteckt wurden. Die Gegenpartei die Kleidung nicht anprobiert oder die Materialien nicht kontrolliert hat bei der Abholung oder innerhalb von 24 Stunden nach der Abholung und eventuelle Probleme innerhalb von 24 Stunden nach der Abholung telefonisch oder mündlich bei Acelera gemeldet hat. 14.5 Wenn die Garantie auf Änderungsarbeiten nicht anerkannt wird, weil die Garantiebedingungen nicht erfüllt sind, steht es den Mitarbeitern von Acelera frei, für weitere Anpassungen, die einen neuen Auftrag darstellen, die vollen Kosten gemäß den von Acelera festgelegten Preisen zu berechnen oder einen begrenzten Rabatt zu gewähren. Artikel 15. Allgemeine Garantie 15.1 Wenn Acelera Produkte an die Gegenpartei liefert, die Acelera von ihren Lieferanten bezogen hat, oder wenn Acelera Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nimmt, ist Acelera niemals zu einer weitergehenden Garantie gegenüber der Gegenpartei verpflichtet als diejenige, auf die Acelera gegenüber ihrem Lieferanten Anspruch hat. 15.2 Die Garantie besteht nur darin, dass Acelera nach besten Kräften Fehler beheben oder die Waren ersetzen wird, nach Wahl und Ermessen von Acelera. 15.3 Produkte, die einem normalen Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die gewährten Garantien. 15.4 Sofern nicht anders vereinbart, gilt für die von Acelera hergestellten Waren die Garantie für einen Zeitraum von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung. 15.5 Während der Garantiezeit kann der Lieferant von Acelera Garantie gewähren oder Acelera – nach eigenem Ermessen – die Garantie des Lieferanten gegenüber der Gegenpartei erfüllen und durchsetzen. 15.6 Die Erfüllung ihrer Garantieverpflichtungen durch „Acelera“ gilt als einzige und vollständige Entschädigung. Weitere Verpflichtungen sind Acelera nicht auferlegt, noch ist die Gegenpartei berechtigt, eine Klage auf Vertragsauflösung zu erheben. 15.7 Reparaturen außerhalb des Rahmens der anwendbaren Garantie werden von Acelera in Rechnung gestellt. 15.8 Im Falle der Reparatur defekter Waren unter Garantie ist die Gegenpartei verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten an eine von Acelera zu benennende Adresse zurückzusenden. 15.9 Wenn die Gegenpartei im Rahmen der Garantie Anspruch auf Garantie hat, die Reparatur jedoch verweigert, liegt dies im Verantwortungsbereich und Risiko der Gegenpartei und hindert dies die Gegenpartei nicht daran, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Acelera zu erfüllen. Wenn sich die betreffenden Waren unter Acelera oder unter Verantwortung von Acelera bei Dritten befinden, werden die Waren auf Kosten und Risiko der Gegenpartei gelagert, und die Gegenpartei ist verpflichtet, alle von Acelera notwendigerweise zu machenden Lager- und Aufbewahrungskosten an Acelera zu zahlen. 15.10 Die Gegenpartei behält ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte vollständig, unabhängig von den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der vom Lieferanten gewährten Handelsgarantie. Artikel 16. Verzug/Auflösung 16.1 Wenn die Gegenpartei eine Verpflichtung, die sich aus einem Vertrag ergibt, nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig erfüllt, befindet sich die Gegenpartei ohne Mahnung im Verzug, und Acelera ist berechtigt: die Ausführung dieses Vertrags und damit direkt zusammenhängender Verträge auszusetzen, bis die Zahlung hinreichend gesichert ist; und/oder diesen Vertrag und damit direkt zusammenhängende Verträge ganz oder teilweise aufzulösen. 16.2 Im Falle eines (Antrags auf) (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, (Antrags auf) Insolvenz, Stilllegung oder Auflösung des Unternehmens der Gegenpartei werden alle Verträge mit der Gegenpartei von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn, die Gegenpartei teilt Acelera innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass die Erfüllung (eines Teils) des betreffenden Vertrags verlangt wird. In diesem Fall ist Acelera berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis die Erfüllung durch die Gegenpartei hinreichend gesichert ist. 16.3 Die Bestimmungen in den Artikeln 16.1 und 16.2 berühren nicht die übrigen Rechte von Acelera gemäß Gesetz und Vertrag. 16.4 Acelera ist in den in den Artikeln 16.1 und 16.2 genannten Fällen berechtigt, ohne jegliche Verpflichtung zur Schadenersatzleistung und unbeschadet ihrer ihr zustehenden Rechte, wie Rechte in Bezug auf bereits fällige Kosten oder Zinsen und das Recht auf Schadenersatz und ohne dass eine Mahnung oder gerichtliche Intervention erforderlich ist: den Vertrag ganz oder teilweise durch eine schriftliche Mitteilung an die Gegenpartei aufzulösen und/oder jeden von der Gegenpartei an Acelera geschuldeten Betrag sofort und in voller Höhe zu verlangen und/oder den in Artikel 9 festgelegten Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. 16.5 Im Falle eines Ereignisses, wie in den Artikeln 16.1 und 16.2 beschrieben, sind alle Forderungen von Acelera gegenüber der Gegenpartei aus dem betreffenden Vertrag und alle Forderungen von Acelera gegenüber der Gegenpartei sofort und vollständig fällig, und Acelera ist berechtigt, die gelieferten Produkte zurückzunehmen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Acelera in die Lage zu versetzen, ihre Rechte durchzusetzen. Alle Kosten der Rückholung trägt die Gegenpartei. Artikel 17. Höhere Gewalt 17.1 Wenn Acelera aufgrund von höherer Gewalt ihre Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei nicht erfüllen kann, werden die Erfüllung dieser Verpflichtungen für die Dauer des Zustands der höheren Gewalt ausgesetzt. 17.2 Wenn die höhere Gewalt vier Wochen andauert, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise zu kündigen, soweit die höhere Gewalt dies rechtfertigt. 17.3 Im Falle höherer Gewalt hat die Gegenpartei keinen Anspruch auf (Schadens-)Ersatz, auch nicht, wenn Acelera infolge der höheren Gewalt einen Vorteil haben sollte. 17.4 Acelera wird die Gegenpartei so bald wie möglich über eine (drohende) höhere Gewalt informieren. Artikel 18. Bestellungen / Kommunikation Für Missverständnisse, Verstümmelungen, Verzögerungen oder nicht ordnungsgemäßes Übermitteln von Bestelldaten und Mitteilungen aufgrund der Nutzung des Internets oder eines anderen Kommunikationsmittels im Verkehr zwischen der Gegenpartei und Acelera oder zwischen Acelera und Dritten, sofern sie die Beziehung zwischen der Gegenpartei und Acelera betreffen, haftet Acelera nicht. Artikel 19. Personenbezogene Daten Acelera wird die von Ihnen bereitgestellten Daten in eine Datei aufnehmen. Diese Daten werden zur Durchführung Ihrer Bestellung verwendet und in diesem Zusammenhang Dritten zur Verfügung gestellt. Sofern Sie nicht angegeben haben, dass Sie dies nicht wünschen, werden Ihre Daten in eine zentrale Datei aufgenommen und verwendet, um unsere Produkte und Dienstleistungen auf Ihre Interessen abzustimmen und Sie darüber zu informieren. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Artikel 20. Pflichten der Gegenpartei 20.1 Die Gegenpartei wird Acelera stets rechtzeitig alle für die Ausführung der Arbeiten von Acelera erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich sein. 20.2 Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht gemäß den Vereinbarungen Acelera zur Verfügung stehen oder wenn die Gegenpartei anderweitig ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, hat Acelera das Recht, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Artikel 21: Vertraulichkeit Die Parteien sind einander gegenüber verpflichtet, vertrauliche Informationen, die sie einander zur Verfügung stellen, gegenüber Dritten vollständig geheim zu halten. Von der Gegenpartei bereitgestellte personenbezogene Daten werden von Acelera gemäß der Datenschutzrichtlinie geschützt. Artikel 22. Übertragung von Rechten und Pflichten 22.1 Es ist Acelera gestattet, die in einem Vertrag mit der Gegenpartei beschriebenen Rechte und Pflichten an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung von Pflichten von Acelera wird Acelera die Gegenpartei, soweit möglich, im Voraus informieren, und die Gegenpartei hat das Recht, den Vertrag für die Zukunft ab dem Datum der Übertragung zu kündigen. Acelera ist in diesem Fall nicht zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet. 22.2 Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, ihre Rechte und/oder Pflichten aus einem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Acelera an Dritte zu übertragen. Artikel 23. Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte 23.1 Das Urheberrecht sowie alle anderen Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums an allen von Acelera an die Gegenpartei gelieferten oder auf andere Weise zur Verfügung gestellten Produkten liegen ausschließlich bei „Acelera“ oder deren Lieferanten, und die Gegenpartei erhält dafür die in diesen Bedingungen ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte, es sei denn, es wurde ausdrücklich in einem von Acelera und der Gegenpartei unterzeichneten schriftlichen Dokument anders vereinbart. 23.2 Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, auf den Produkten oder deren Verpackungen angebrachte Markenzeichen oder jegliche Hinweise auf Urheberrechte, Marken usw. zu entfernen, zu ändern oder die Produkte oder Teile davon zu verändern oder nachzubilden. 23.3 Acelera erklärt nach bestem Wissen, dass die Produkte keine in den Niederlanden und Belgien geltenden geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Im Falle von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte kann Acelera nach Bedarf das betreffende Produkt ersetzen oder ändern oder den Vertrag ganz oder teilweise kündigen. Die Gegenpartei hat nur das Recht, den Vertrag zu kündigen, soweit die Fortsetzung des Vertrags vernünftigerweise nicht von ihr verlangt werden kann. 23.4 Die Gegenpartei wird Acelera unverzüglich über etwaige Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten in Bezug auf die Produkte informieren. Im Falle eines solchen Anspruchs ist nur Acelera berechtigt, sich dagegen – auch im Namen der Gegenpartei – zu verteidigen oder gegen diese dritte Partei rechtliche Schritte einzuleiten oder mit dieser eine gütliche Einigung zu treffen. Die Gegenpartei wird sich von solchen Maßnahmen enthalten, soweit dies vernünftigerweise von ihr verlangt werden kann. In allen Fällen wird die Gegenpartei Acelera ihre Unterstützung gewähren. Acelera ihre Unterstützung gewähren. Artikel 24. Verschiedenes 24.1 Wenn die Gegenpartei Acelera schriftlich eine Adresse mitteilt, ist Acelera berechtigt, an diese Adresse alle Bestellungen zu senden, es sei denn, die Gegenpartei teilt Acelera schriftlich eine andere Adresse mit, an die Ihre Bestellungen gesendet werden sollen, und Acelera hat dies bestätigt. 24.2 Wenn Acelera während kurzer oder längerer Zeit Abweichungen von diesen Bedingungen stillschweigend oder ausdrücklich zulässt, bleibt ihr Recht, dennoch die sofortige und strikte Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen, unberührt. 24.3 Die Gegenpartei kann niemals ein Recht geltend machen, dass Acelera diese Bedingungen flexibel anwendet. 24.4 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder eines anderen Vertrags mit Acelera im Widerspruch zu einem anwendbaren Rechtsvorschrift stehen, wird die betreffende Bestimmung hinfällig und durch eine von Acelera festzulegende neue rechtlich zulässige vergleichbare Bestimmung ersetzt. 24.5 Acelera ist berechtigt, bei der Ausführung von Bestellungen der Gegenpartei Dritte einzusetzen. Acelera übernimmt gegenüber der Gegenpartei keine Haftung hinsichtlich der von diesen Dritten gelieferten Produkte oder Dienstleistungen. Artikel 25. Anwendbares Recht, zuständiges Gericht 25.1 Auf alle von den Parteien geschlossenen Verträge und daraus resultierenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen. 25.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden von dem zuständigen Gericht in Rotterdam entschieden. 25.3 Acelera ist berechtigt, diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Acelera strebt nach Zufriedenheit Sollten Sie Fragen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, wenden Sie sich bitte an [email protected]. Wir bemühen uns, innerhalb von zwei Wochen zu antworten. https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm

Retoure-Bedingungen

Die Daten werden niemals an Dritte weitergegeben.

Garantiebedingungen

**Rücksendungen wegen Herstellungsfehlern** Der Nutzer kann jedes Produkt mit einem Herstellungsfehler kostenlos an Acelera zurücksenden. Um einen Umtausch oder eine Rücksendung zu beantragen, muss der Nutzer sich unter Angabe der Bestellnummer, des Grundes für den Umtausch und des Produktnamens mit uns in Verbindung setzen. Dies kann über das Kontaktformular erfolgen. Der Nutzer hat einen Monat Zeit, um Acelera über Unzufriedenheit mit dem Produkt zu informieren, wobei das Modell oder der Name des Produkts sowie ein Foto und eine Beschreibung der festgestellten Mängel anzugeben sind. Nach Ablauf dieser Frist ist Acelera nicht mehr für etwaige Schäden verantwortlich. Nach Erhalt dieser Mitteilung wird Acelera den Nutzer innerhalb von 3 Tagen darüber informieren, ob der Rücksendung des Produkts zugestimmt wird. In diesem Fall wird Acelera die Abholung des Produkts veranlassen. Um eine ordnungsgemäße Abholung zu gewährleisten, müssen alle Etiketten, Verpackungen, Dokumente und Originalzubehörteile vorhanden sein, und die Bestellnummer muss gut sichtbar auf der Verpackung oder dem äußeren Etikett angebracht sein. Andernfalls behält sich Acelera das Recht vor, die Rücksendung des Produkts abzulehnen. Nach Erhalt des Produkts und Überprüfung der Mängel wird Acelera das Produkt durch einen Artikel mit identischen Merkmalen ersetzen, ohne dem Kunden Kosten in Rechnung zu stellen. **Widerrufsrecht** Der Kunde hat eine Frist von maximal dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum des Erhalts des Produkts, um Acelera über den vollständigen oder teilweisen Widerruf seines Kaufs zu informieren, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen. Nach Ablauf der dreißig (30) Kalendertage akzeptiert Acelera keine Rücksendungen von gekauften Produkten mehr aufgrund eines Widerrufs. Um dieses System zu nutzen, muss sich das Produkt in demselben Zustand befinden, in dem es empfangen wurde, mit den Originaletiketten. Die Produkte dürfen weder benutzt noch gewaschen sein. Falls das Produkt nicht in der Originalverpackung versendet wird oder Gebrauchsspuren aufweist, kann das Produkt an Wert verlieren. In diesem Fall behält sich Acelera das Recht vor, eine Wertminderung in Rechnung zu stellen. Um eine ordnungsgemäße Rücksendung des Produkts zu gewährleisten, müssen alle Etiketten, Verpackungen, Dokumente und Originalzubehörteile vorhanden sein, und die Bestellnummer muss gut sichtbar auf der Verpackung oder dem äußeren Etikett angebracht sein. Andernfalls behält sich Acelera das Recht vor, die Rücksendung des Produkts abzulehnen. **Rücksendungsanweisungen** Kostenlose Rücksendungen werden nur dann bearbeitet, wenn sie über unser Rücksendeportal beantragt und versendet werden. Verwenden Sie dazu den folgenden Link: https://acelera.cc/returns. Falls der Kunde sich entscheidet, die Rücksendung eigenständig ohne Nutzung des Rücksendeportals durchzuführen, sind die Versandkosten vom Kunden zu tragen. **Rückzahlungsbedingungen** Sobald ein zurückgesendetes Produkt von Acelera erhalten wurde, wird die Rücksendung innerhalb von 14 Werktagen bearbeitet. Die Rückzahlung erfolgt nur, wenn das zurückgesendete Produkt alle Rückgabebedingungen erfüllt. Dies bedeutet, dass das Produkt in unbenutztem und ungewaschenem Zustand sein muss, mit den originalen Etiketten, Verpackungen, Dokumenten und Zubehör, und dass es gemäß den angegebenen Verfahren korrekt zurückgesendet wurde. Sollte das Produkt diese Bedingungen nicht erfüllen, behält sich Acelera das Recht vor, die Rücksendung abzulehnen oder eine Wertminderung in Rechnung zu stellen, was den letztendlichen Rückzahlungsbetrag beeinflussen kann. Hinweis: Die bei der ursprünglichen Bestellung berechneten Versandkosten werden nicht erstattet, es sei denn, das Produkt wurde aufgrund eines Herstellungsfehlers zurückgesendet. Etwaige Versandkosten für Rücksendungen, die nicht über unser Rücksendeportal beantragt wurden, bleiben ebenfalls zu Lasten des Kunden. **Stornierungsbedingungen** Stornierungen müssen so schnell wie möglich an uns weitergeleitet werden. Sollte eine Stornierung erst nach dem Versand einer Bestellung mitgeteilt werden, kann die Bestellung nicht mehr storniert werden. In diesem Fall muss der Kunde die Lieferung an der Tür verweigern. Sobald das Produkt an uns zurückgesendet wurde, erfolgt die Rückerstattung gemäß den oben genannten Rückzahlungsbedingungen.

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