Formelle vorschriften für das logbuch
Ein Logbuch beim Segeln zu führen ist in Deutschland seit 1999 Pflicht. Bevor du aber mit deinem Buch beginnst, musst du einige gesetzliche Vorgaben beachten. In der Schiffssicherheitsverordnung, dem Schiffssicherheitsgesetz und der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt ist genau festgelegt, was in ein Logbuch gehört und in welcher Form du es zu schreiben hast.
Alle Eintragungen, die du machst, müssen möglichst ohne zeitlichen Verzug erfolgen. Das heißt, wenn du einen Unfall dokumentierst, dann nicht erst am nächsten Tag, sondern direkt, nachdem der Unfall passiert ist. Die Angaben, die gemacht werden, müssen der Wahrheit entsprechen und alle Eintragungen müssen vom Skipper abgezeichnet werden. Außerdem darfst du nichts wegradieren und keine Seiten entfernen. Streichst du etwas weg, muss noch zu erkennen sein, was gestrichen wurde.
Besonders strenge Regelungen gibt es für Segeljachten ab einer Länge von 15 Metern. Hier lohnt sich ein zusätzlicher Blick ins Gesetz, damit du alles richtig dokumentierst. Das Buch musst du drei Jahre lang aufbewahren, auch wenn das Boot in der Zwischenzeit schon verkauft wurde. Dein Logbuch sollte in jedem Fall gut verständlich und strukturiert sein, sodass auch andere ohne Probleme Zusammenhänge erkennen können. Du kannst dem Buch auch andere Aufzeichnungen beifügen, wie zum Beispiel Seekarten.